Mit dieser Ergänzung soll verdeutlicht werden, wie genau wir die Einsparpotenziale im Rahmen der Verwaltung 4.0 heben möchten. Online - Verfahren können helfen, sozialverträglich Personal abzubauen, indem Stellen von Mitarbeiter*innen, die in den Ruhestand gehen, weitesgehend durch digitale Verfahren ersetzt werden.
Wie dieser digitale Transformationsprozess der Verwaltung im Detail aussehen kann, zeigen Beispiele anderer Verwaltungen. Wichtig ist, dass wir in Schleswig keine Insellösungen entwickeln müssen, sondern offen mit anderen Gemeinden kooperieren können.
Zusätzliche Hilfe bei der Integration der Verwaltungsleistung in einen Gesamtkontext (mehrstufige Verfahren -> Stadt, Kreis, Land, Bund, EU) bietet der vom IT-Planungsrat in Auftrag gegebene Portalverbund, der in den nächsten Jahren errichtet wird. Zur Finanzierung der Anfangsinvestitionen in die Informationstechnik wird es auf Grundlage des Art. 91c GG und dem darauf basierenden Onlinezugangsgesetz (OZG) schon bald Mittel des Bundes geben.
Auch die rechtssichere Beschaffung wird durch EU- weit einheitliche Beschaffungsformulare für Hard- und Software erleichtert.
Als ein erstes Projekt kann ich mir gut die Einführung einer E-Akte vorstellen.
So müssen wir im Endeffekt unserer Stadtverwaltung nur den Auftrag geben, einen Fahrplan zur Digitalisierung aufzustellen und diesen durchzuführen. Hierbei wird es aber auch auf das Geschick des Bürgermeisters ankommen, alle Bediensteten (bei denen es im Rahmen eines Change-Managements möglich ist) mitzunehmen.
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