Kapitel: | Soziales Miteinander |
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Antragsteller*in: | Finn Petersen (Schleswig-Flensburg KV) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 23.02.2018, 01:12 |
Ä12 zu K5: Soziales Miteinander
Text
Von Zeile 28 bis 33:
und kümmert sich diesbezüglich vornehmlich um Menschen, die in ihrer Mobilität behindert sind. Nun bedeutet alt sein nicht zwangsläufig, behindert zu sein, und Menschen, die mit einer Behinderung leben, sind nicht zwangsläufig auch Senioren. Und ein ‘Barrierefreies Schleswig‘ soll es nicht allein für Rollstuhlfahrer geben. Auch hier gibt es Hörgeschädigte, Blinde und Menschen mit psychischer und geistiger Erkrankung.eingeschränkt sind. Ein ‘Barrierefreies Schleswig‘ soll es nicht allein für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geben. Damit unsere Stadt wirklich barierefrei wird, müssen auch Lösungen für Hörgeschädigte, Blinde und Menschen mit psychischer und geistiger Erkrankung mitgedacht werden.
Von Zeile 41 bis 43:
halten und einladend zu gestalten, plädieren wir dringend für die Einsetzung eines oder einer BehindertenbeauftragtenBeauftragten für Menschen mit Behinderung, samt einem eigenen Beirat, in dem alle Sparten von Behinderungen vertreten sind. Aufgabe des oder der
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und kümmert sich diesbezüglich vornehmlich um Menschen, die in ihrer Mobilität behindert sind. Nun bedeutet alt sein nicht zwangsläufig, behindert zu sein, und Menschen, die mit einer Behinderung leben, sind nicht zwangsläufig auch Senioren. Und ein ‘Barrierefreies Schleswig‘ soll es nicht allein für Rollstuhlfahrer geben. Auch hier gibt es Hörgeschädigte, Blinde und Menschen mit psychischer und geistiger Erkrankung.eingeschränkt sind. Ein ‘Barrierefreies Schleswig‘ soll es nicht allein für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geben. Damit unsere Stadt wirklich barierefrei wird, müssen auch Lösungen für Hörgeschädigte, Blinde und Menschen mit psychischer und geistiger Erkrankung mitgedacht werden.
Von Zeile 41 bis 43:
halten und einladend zu gestalten, plädieren wir dringend für die Einsetzung eines oder einer BehindertenbeauftragtenBeauftragten für Menschen mit Behinderung, samt einem eigenen Beirat, in dem alle Sparten von Behinderungen vertreten sind. Aufgabe des oder der
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